Auflagen für ‚Klimaneutrale Rechenzentren‘ stellen die Branche vor große Herausforderung

Energieeffizienzgesetz am 21. September vom Bundestag verabschiedet

Energieeffizienzgesetz am 21. September vom Bundestag verabschiedet

Auflagen für ‚Klimaneutrale Rechenzentren‘ stellen die Branche vor große Herausforderung

Nachdem eine geplante Abstimmung zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vor der parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli nicht möglich war – der Bundestag war nicht beschlussfähig – wurde das EnEfG schließlich am 21. September 2023 verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung der Versorgungssicherheit, aber auch die Eindämmung des weltweiten Klimawandels.

Das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ adressiert Rechenzentren mit expliziten Auflagen. Während des Gesetzgebungsverfahrens hat die GDA in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass einige der gesetzlichen Anforderungen auf dem jetzigen Stand der Technik jedoch nicht realisierbar sind oder keinen direkten Effekt auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Rechenzentren haben.

„Der Ausbau der digitalen Infrastruktur erfordert leistungsstarke Rechenzentren. Sie sind Motor und Fundament der Digitalisierung und die Grundvoraussetzung der digitalen Souveränität des Landes“, so Anna Klaft, Vorstandsvorsitzende der German Datacenter Association. „Die Auflagen des Energieeffizienzgesetzes stellen die Branche vor große Herausforderungen, die es nun in einem ganzheitlichen, gemeinsamen Ansatz und mit smarten Lösungen zu adressieren gilt, damit das Gesetz das Voranschreiten der Digitalisierung nicht ausbremst.“

In die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs (Drucksache 20/6872) flossen aus der Beschlussvorlage des federführenden Ausschusses (Drucksache 20/7632) noch einige Änderungen in das final verabschiedete Gesetz ein.

Die Begriffsbestimmung „Rechenzentrum“ wurde beispielsweise insofern angepasst, dass sie erst ab einer nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung von mindestens 300 Kilowatt den Auflagen des EnEfG unterliegen. In dem früheren Entwurf lag der Grenzwert noch bei 200 Kilowatt. Netzknoten werden explizit ausgenommen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah für Rechenzentren, die ab 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, vor, dass sie einen PUE-Wert von kleiner oder gleich 1,3 erreichen. Das verabschiedete Gesetz verlangt nun eine Energieverbrauchseffektivität von kleiner oder gleich 1,2.

„Nun geht es darum, die Bestimmungen des EnEfG in der Branche umzusetzen und Möglichkeiten der Abwärmenutzung stärker zu berücksichtigen. Dafür braucht es entsprechende Abnehmer von Abwärme und ein kommunale Wärmeinfrastruktur“, so Anna Klaft.  

Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wird es dem Bundesrat übergeben. Anschließend wird es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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