Kartellrechtsbekenntnis

Kartellrechtsbekenntnis

Unternehmen und Organisationen unterliegen weitreichenden Regeln des Kartellrechts. Sie müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten.

 

Die German Datacenter Association e.V. (GDA e.V.) bietet seinen kooperativen Mitgliedern unter der Bedingung der Einhaltung des Kartellrechts eine Basis für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Sitzungen der GDA e.V. dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheit für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern.

 

GDA e.V. wird keine kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen dulden.

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