Der Regierungsentwurf nennt Rechenzentren ausdrücklich als Transformationsvorhaben für Sonderbauflächen im Außenbereich. Für den angestrebten Kapazitätsausbau reicht der Weg über den Flächennutzungsplan aus Sicht der GDA jedoch nicht aus.

Ausbauziel absichern: GDA legt Positionspapier zum BauGB-Upgrade vor

Der Regierungsentwurf nennt Rechenzentren ausdrücklich als Transformationsvorhaben für Sonderbauflächen im Außenbereich. Für den angestrebten Kapazitätsausbau reicht der Weg über den Flächennutzungsplan aus Sicht der GDA jedoch nicht aus.

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (BauGB-Upgrade, BT-Drs. 21/6588) beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 Stellung genommen, am 23. September 2026 fand die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages statt. Die GDA hat ihr Positionspapier im Vorfeld der Anhörung in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Der Entwurf ermöglicht es Gemeinden, im Außenbereich Sonderbauflächen darzustellen, denen eine privilegierungsähnliche Wirkung zukommt (§ 5 Abs. 5 i. V. m. § 35 Abs. 1a BauGB-E).

Die GDA unterstützt diesen Ansatz, hält ihn aber für nicht ausreichend. Die privilegierungsähnliche Wirkung entsteht erst, wenn eine Gemeinde eine Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan darstellt. Dessen Aufstellung oder Änderung ist selbst ein mehrjähriges, politisch gesteuertes Verfahren.

Ausbauziel braucht verlässliches Planungsrecht

Mit der Nationalen Rechenzentrumsstrategie will die Bundesregierung die Rechenzentrumskapazität in Deutschland bis 2030 mindestens verdoppeln. Für die Ansiedlung von Rechenzentren ist heute regelmäßig ein Bebauungsplan erforderlich, über den Gemeinderäte und Stadtverordnetenversammlungen entscheiden. Vorhaben von nationaler wirtschaftspolitischer Bedeutung hängen damit von lokalen Entscheidungsprozessen ab, die sich über Jahre ziehen können. In mehreren Kommunen wurden Rechenzentrumsvorhaben in laufenden Bebauungsplanverfahren erheblich verzögert oder nicht weiterverfolgt. Bei der Windenergie und zuletzt bei Batteriespeichern hat der Gesetzgeber auf vergleichbare Konstellationen mit eigenen Privilegierungstatbeständen reagiert.

Zentrale Forderungen der GDA

  • Eigenständige Privilegierung in § 35 Abs. 1 BauGB: Überörtlich bedeutsame, standortgebundene Rechenzentren sollten nach dem Vorbild der Batteriespeicher einen eigenen Tatbestand erhalten. Voraussetzung sind ex ante prüfbare Kriterien wie die Anbindung an leistungsfähige Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur, die geplante Anschlussleistung und die Einstufung als Kritische Infrastruktur. Lokale und eigenbedarfsbezogene Rechenzentren verbleiben in der kommunalen Bauleitplanung.

  • Kein Genehmigungsautomatismus: Die öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB, das Bauordnungs- und Immissionsschutzrecht sowie das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB bleiben unberührt.

  • Fachrechtliche Flankierung: Ohne Entsprechung im Naturschutz-, Boden- und Wasserrecht bleibt die Privilegierung praktisch wirkungslos. Erforderlich sind eine gesetzliche Gewichtungsentscheidung ab einem definierten Schwellenwert, eine bundeseinheitlich standardisierte Prüfmethodik sowie verbindliche Bearbeitungsfristen und Genehmigungsfiktionen. Materielle Schutzstandards werden dabei nicht abgesenkt.

  • Innenbereich stärken: Die Abweichung vom Einfügenserfordernis nach § 34 Abs. 3b BauGB sollte mit Zustimmung der Gemeinde auch für Rechenzentren gelten, insbesondere bei der Nach- und Umnutzung bestehender Gebäude. Zudem sollte klargestellt werden, dass Rechenzentren in faktischen Gewerbe- und Industriegebieten regelmäßig zulässig sind.

  • Fast-Track für Bebauungspläne: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB sollte zu einem Verfahren von höchstens zwölf Monaten weiterentwickelt werden. Der Vorhabenträger übernimmt Planungsleistungen und Kosten, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden in einer Runde gebündelt, verbindliche Fristen sichern einen zügigen Abschluss. Die Entscheidung bleibt bei der Gemeinde.

Wie es weitergeht

Nach der Anhörung berät der Ausschuss den Entwurf weiter. Termine für die 2./3. Lesung im Bundestag und den zweiten Durchgang im Bundesrat stehen noch nicht fest. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Regelungen zu Batterie- und Wasserstoffspeichern hatte die Bundesregierung aus dem Entwurf ausgekoppelt und den Koalitionsfraktionen als Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt. Die GDA regt an, überörtlich bedeutsame Rechenzentren gemeinsam mit diesen Regelungen als strategische digitale Infrastruktur einzuordnen, und begleitet die weiteren Beratungen.

Downloads

Positionspapier
Position zum Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (BauGB-Upgrade)

Kontakt der GDA

Matthias Plötzke
Managing Director

+49 173 2644 232
ploetzke(at)germandatacenters.com

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