Die Energieeffizienz von Rechenzentren soll künftig über einen festen PUE-Grenzwert bewertet werden. Bei der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag hat sich die GDA für ein Stufenmodell ausgesprochen, das die tatsächliche Auslastung berücksichtigt und das Ambitionsniveau beibehält.
Der Bundestag berät den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" (BT-Drs. 21/8027), mit dem die Bundesregierung das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) novelliert. Nach der ersten Lesung am 24. September 2026 fand am 5. Oktober 2026 die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt. Für die GDA nahm der Vorstandsvorsitzende Günter Eggers als Sachverständiger teil. Die GDA hatte sich bereits im April 2026 zum Referentenentwurf und im September 2026 zum Kabinettsentwurf positioniert. Mit ihrer aktuellen Stellungnahme konkretisiert sie ihre Vorschläge für die weiteren parlamentarischen Beratungen.
Die GDA unterstützt ambitionierte Effizienzanforderungen an Rechenzentren. Eggers betonte in der Anhörung, diese müssten „technisch belastbar, überprüfbar und von den Betreibern tatsächlich beeinflussbar" sein.
Der PUE hängt von der Auslastung ab
Der PUE (Power Usage Effectiveness) setzt den Gesamtenergieverbrauch eines Rechenzentrums ins Verhältnis zum Energieverbrauch der IT. Über die Effizienz der IT-Systeme oder den absoluten Energieverbrauch sagt er nichts aus. Kühlung, Stromversorgung und weitere technische Systeme haben Grundlasten und Verluste, die bei sinkender IT-Last nicht im gleichen Verhältnis zurückgehen. Bei geringer Auslastung steigt der PUE deshalb zwangsläufig, auch wenn die Anlage unverändert effizient arbeitet. Notwendige Redundanzkonzepte wie 2N verstärken diesen Effekt. Niedrige Last tritt über den gesamten Lebenszyklus eines Rechenzentrums auf, etwa bei Hardwarewechseln, beim Einsatz effizienterer IT-Systeme oder beim schrittweisen Ausphasen eines Standorts. Besonders betroffen sind Colocation-Rechenzentren. Ihre Betreiber stellen Stromversorgung und Kühlung bereit, haben aber keinen operativen Zugriff auf die IT-Systeme ihrer Kunden.
Zentrale Forderungen der GDA
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Lastabhängige PUE-Höchstwerte als zweiter Erfüllungsweg: Der Gesetz- oder Verordnungsgeber setzt verbindliche Referenzwerte für mehrere Laststufen, beispielsweise bei 25, 50, 75 und 100 Prozent der elektrischen Auslegungslast der IT. Für Volllast akzeptiert die GDA den sehr ambitionierten Wert von 1,2. Bei der Errichtung prüfen unabhängige Sachverständige den Design-PUE und die plangemäße Umsetzung. Im Betrieb wird der gemessene PUE weiter mit der Designkurve abgeglichen. Bleibt eine wesentliche, vom Betreiber zu verantwortende Abweichung bestehen, entfällt dieser Weg. Der feste Grenzwert und die Frist des Regierungsentwurfs bleiben als erster Erfüllungsweg unverändert. Vergleichbare Modelle sind mit dem US-Standard ASHRAE 90.4 und dem Green-Mark-System in Singapur international bereits erprobt.
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PUE von 1,3 als Alternative: Wird kein lastabhängiges Modell umgesetzt, sollte der feste operative Grenzwert für neue Rechenzentren bei 1,3 statt 1,2 liegen. Dieser Wert setzt weiterhin einen ambitionierten Effizienzanreiz und lässt Spielraum für unterschiedliche technische Konzepte. So weist etwa die wassersparende Trockenkühlung häufig einen höheren PUE auf als die Verdunstungskühlung.
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Abwärmenutzung an den Bedingungen vor Ort ausrichten: Die Mindestabgabequoten von 10, 15 und 20 Prozent sollten entfallen, weil ein Rechenzentrum weder Wärmenetze noch Abnehmer schaffen kann. Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Flexibilisierung bewertet die GDA als sachgerecht. Geplante Abwärmepotenziale sollten frühzeitig an die Plattform für Abwärme gemeldet werden. Energie, die zur Aufwertung von Abwärme eingesetzt wird, darf den PUE nicht verschlechtern.
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100 Prozent erneuerbarer Strom ab 2027: Die GDA ist bereit, an der bilanziellen Deckung des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien ab dem 1. Januar 2027 festzuhalten, statt die Vorgabe auf 2030 zu verschieben. Die Strombeschaffung können die Betreiber anders als die IT-Last unmittelbar beeinflussen.
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Weitere Anpassungen: Die GDA fordert unter anderem, die Ausnahme für Netzknoten wieder aufzunehmen, die Schwelle für Managementsysteme der Betreiber von IT-Technik von 50 auf 500 Kilowatt anzuheben und das Registerdatenfeld zum Datenverkehr zu streichen. Bußgelder sollen ausscheiden, soweit eine Zielverfehlung auf einer vom Betreiber nicht beeinflussbaren IT-Last beruht.
Wie es weitergeht
Nach der Anhörung berät der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf weiter. Mit Stand 7. Oktober 2026 stehen die Termine für die 2./3. Lesung im Bundestag noch nicht fest. Die GDA begleitet die weiteren Beratungen und bringt ihre Vorschläge in die Gespräche mit den Fraktionen ein.
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