Die GDA befürwortet grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, einen rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Rechenzentren zu schaffen. Doch die Vorgaben des kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwurfes für ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind schlicht nicht umsetzbar.

GDA warnt: Energieeffizienzgesetz gefährdet Digitalstrategie
Vorstand der German Datacenter Association (GDA) vor der Frankfurter Skyline

Energieeffizienzgesetz gefährdet Digitalstrategie

Die German Datacenter Association e.V. (GDA) befürwortet grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, einen rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Rechenzentren zu schaffen. Doch die Vorgaben des kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwurfes für ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind schlicht nicht umsetzbar.

„Starre Prozentwerte bei der verpflichtenden Abwärmenutzung oder eine pauschale PUE-Vorgabe bergen die Gefahr mit dem uns vorliegenden Entwurf ein ‚Rechenzentren-Verhinderungsgesetz‘ auf den Weg zu bringen“, gibt Anna Klaft, Vorstandsvorsitzende der GDA, zu bedenken. Mangelhafte infrastrukturelle Rahmenbedingungen und technische Hemmnisse machen eine Umsetzung dieser Vorgaben unmöglich. „Rechenzentren sind das Fundament der Digitalisierung. Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, wird der Bau neuer Rechenzentren unmöglich. Und damit ist die erfolgreiche Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung in Gefahr“, warnt Anna Klaft.

Pauschale Schwellen-Werte hemmen Digitalisierung

Der Wert der Power Usage Effectiveness (PUE-Wert) gibt Aufschluss über das Verhältnis des Jahresenergiebedarfs des gesamten Rechenzentrums zum Jahresenergiebedarf der IT des Rechenzentrums. Laut einer globalen Umfrage des Uptime-Instituts lag der durchschnittliche jährliche PUE-Wert 2022 bei 1,55: Im Schnitt verwenden Rechenzentren insgesamt 35 % der verbrauchten Energie nicht für den Betrieb der IT-Systeme, sondern für Kühlung, Stromverteilung und zusätzliche Gebäudefunktionen.

Der PUE-Wert von neuen Rechenzentren beträgt in der Regel die im Gesetzesentwurf geforderten 1,3. „Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Auslastung der IT-Systeme von mindestens 30 %, besser 50 % - darauf haben bspw. Colocation-Anbieter allerdings keinen Einfluss“, sagt Anna Klaft. Dabei machten 2020 Colocation-Rechenzentren, die ihre Dienstleistungen mehreren Unternehmen zur Verfügung stellen, 40 % der Rechenzentren-Kapazität in Deutschland aus.

Verpflichtende Abwärmeabgabe nur in Verbindung mit Abnahmeverpflichtung

Außerdem ist im EnEfG-Entwurf eine verpflichtende Abwämenutzung von 30 % ab 2024, bzw. 40 % ab 2027 vorgesehen. „Das ist schlicht unrealistisch: Die Abwärmenutzung liegt bei allen aktuell praktizierten Konstellationen im einstelligen Bereich.“ Es mangele jedoch weniger an der Motivation der Rechenzentrums-Betreiber, sondern scheitert vielmehr an technischen Hemmnissen und der Wirtschaftlichkeit aktueller Lösungen: Die Abwärme aus Rechenzentren ist mit 25 - 35°C zu niedrig für die jetzigen Fernwärmenetze, müsse also zunächst aufgewertet werden. Außerdem ist der Fernwärmenetzausbau aktuell unzureichend und es mangelt an passenden Abnehmern. „Die Verpflichtungen sollten sich weniger an die Rechenzentrumsbranche richten, sondern Energieversorger bspw. mit einer Abnahmeverpflichtung in den Fokus nehmen, um die gewünschten Effekte zu erzielen.“

Denn: „Betrachtet man den Anteil der Branche am Gesamtstromverbrauch, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit der im Entwurf vorgesehenen Auflagen.“ Mit einem jährlichen Stromverbrauch von 17 Milliarden Kilowattstunden ist die Rechenzentrumsbranche für 3% des gesamtdeutschen Stromverbrauchs verantwortlich. Andere energieintensive Branchen werden im Gesetzesentwurf nicht explizit mit Auflagen berücksichtigt.

Zeitplan der Auflagen ist unrealistisch

Die im Entwurf vorgegebenen Fristen entsprechen nicht der Realität in der Rechenzentrumsbranche: „Wenn man Ende 2022 Auflagen für die Rechenzentren beschließen möchte, die im Jahr 2024 in Betrieb gehen, dann ist das fünf Jahre zu spät“, gibt Anna Klaft zu bedenken. „Diese Rechenzentren sind bereits geplant, genehmigt und befinden sich im Bau.“

 


 

Über die German Datacenter Association

Die 2018 gegründete German Datacenter Association e.V. ist ein Zusammenschluss von Betreibern und Inhabern von Rechenzentren aller Größen. Sie wird von führenden Forschungsinstituten, Kommunen und einem Netzwerk aus Partnern unterstützt.

Der Verband bietet Rechenzentren-Betreibern in Deutschland eine Plattform, um das Wachstum der Branche gemeinsam zu stärken und ihre Wahrnehmung in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu verbessern. Zudem vertritt die GDA e.V. ihre Mitglieder in Bezug auf Gesetze, Bestimmungen, Standards, Normen und politische Fragen in den entsprechenden Gremien. Erklärtes Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für das Betreiben von Rechenzentren in Deutschland nachhaltig zu verbessern und die Investitionsattraktivität von deutschen Standorten zu steigern.

Die branchenspezifischen Veranstaltungen der GDA e.V. ermöglichen Mitgliedern und Interessenten den qualifizierten Austausch zu Technologie- und Markttrends und den Ausbau des eigenen Netzwerks. Mit ihren Mitgliedern und Partnern entwickelt der Verband Standards und Normen zur Konzeption von Rechenzentren. Außerdem initiiert und realisiert die GDA e.V. Forschungsvorhaben rund um Rechenzentren.

Die German Datacenter Association e.V. hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

www.germandatacenters.com

 

Ansprechpartner

Anna Klaft
Vorstandsvorsitzende der German Datacenter Association e.V.
klaft(at)germandatacenters.com
+49 174 406 7835

 


 

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Pressemitteilung: GDA warnt: Energieeffizienzgesetz gefährdet Digitalstrategie

Pressebild: Vorstand 2021/2024
© German Datacenter Association
Von links nach rechts: Stellvertretender Vorsitzender Peter Pohlschröder, Vorsitzende Anna Klaft, Prof. Dr. Peter Radgen, Bernhard Benz, Oliver Schiebel, Jens Peter Müller und Klaus Schindling.

Pressebild: Anna Klaft, Vorstandsvorsitzende
© German Datacenter Association

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