Digitale Kerninfrastruktur darf nicht erneut übergangen werden – Regierung muss digitale Zukunft von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft sichern
Die Spitzen der Bundesregierung haben sich am 13. November 2025 im Koalitionsausschuss auf einen staatlich subventionierten Industriestrompreis von rund fünf Cent pro Kilowattstunde für besonders energieintensive Unternehmen, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, verständigt. Die Regelung soll von 2026 bis 2028 gelten und steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU. Rechenzentren, die dem Dienstleistungssektor zugerechnet werden, sind in dem Entlastungsmodell bislang nicht vorgesehen.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist hingegen ausdrücklich festgehalten, dass auch Rechenzentren in ein solches Entlastungsmodell einbezogen werden sollen. Dort werden Netze und Rechenzentren der Kerninfrastruktur der Digitalisierung und der digitalen Souveränität zugeordnet.
Die German Datacenter Association (GDA) setzt sich bereits seit 2022 dafür ein, Rechenzentren im Konzept eines Industriestrompreises zu berücksichtigen. Sie fordert die aktuelle Bundesregierung daher auf, dieses Versprechen in der anstehenden Förderrichtlinie konsequent einzulösen und Rechenzentren ausdrücklich als berechtigte Industrie auszuweisen.
„Wer Rechenzentren im Koalitionsvertrag zur Kerninfrastruktur erklärt, darf sie beim Industriestrompreis nicht benachteiligen“, erläutert Peter Pohlschröder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der German Datacenter Association. „Die KI-Anwendungen und digitalen Daten aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und nicht zuletzt aus dem digitalen Alltag unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern laufen nicht im luftleeren Raum. – Sie alle sind auf planbare, international wettbewerbsfähige Strompreise für Rechenzentren in Deutschland angewiesen.“
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag ambitionierte Digitalziele gesetzt: Sie will eine souveräne europäische und deutsche Cloud-Infrastruktur ausbauen, Register und Verwaltungsverfahren modernisieren, digitale Angebote wie elektronische Gesundheitsanwendungen weiter ausrollen und Daten- sowie KI-Kapazitäten für Wirtschaft und Forschung stärken.
„Der Staat setzt in seinem eigenen Digitalfahrplan auf Cloud-Plattformen, digitale Register und KI – Ohne wettbewerbsfähige Stromkosten und leistungsstarken Netzzugang ist Deutschlands digitale Souveränität schwer vorstellbar“, erklärt Peter Pohlschröder. „Dies ist weder wirtschaftlich noch sicherheitspolitisch weitsichtig.“
Denn die Digitalziele des Koalitionsvertrags stehen und fallen mit leistungsfähigen und bezahlbaren Rechenzentrums-Kapazitäten in Deutschland. Ein Industriestrompreis, der Rechenzentren – deren Betriebskosten hierzulande zu rund 50 Prozent aus Stromkosten bestehen – nicht ausdrücklich einbezieht, riskiert Investitionsverschiebungen ins Ausland, schwächt die digitale und datengetriebene Wertschöpfung und verteuert oder verzögert staatliche Digitalprojekte, bei denen der Bund selbst auf Cloud- und Rechenzentrumsleistungen angewiesen ist.
Damit der Industriestrompreis kohärent zum Koalitionsvertrag und den digitalen Zielen der Bundesregierung ausgestaltet wird, fordert die GDA:
1. Klare Nennung von Rechenzentren in der Förderrichtlinie
Rechenzentren – einschließlich Colocation-, Cloud- und Hyperscale-Betreibern sowie Rechenzentren der öffentlichen Hand – müssen als begünstigte Gruppe beim Industriestrompreis ausdrücklich aufgenommen werden.
2. Planungssicherheit und Investitionsfähigkeit für Rechenzentren
Der Industriestrompreis muss kalkulierbare Stromkosten schaffen, damit Investitionen in Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Rechenzentren in Deutschland ausgelöst werden und die Grundlage für Digitalisierung und KI-Infrastruktur gesichert wird.
3. Absicherung zentraler Digital-Vorhaben des Bundes
Projekte wie souveräne Verwaltungs-Clouds, Registermodernisierung und KI-Infrastruktur benötigen langfristig Rechenleistung in Deutschland. Die Ausgestaltung des Industriestrompreises muss dies berücksichtigen – sonst laufen zentrale Regierungsvorhaben Gefahr, an den Betriebskosten der Infrastruktur zu scheitern.
4. Wettbewerbsfähigkeit im europäischen und internationalen Vergleich
Die Bedingungen des Industriestrompreises müssen so gestaltet werden, dass Rechenzentren in Deutschland im Wettbewerb mit europäischen und internationalen Standorten nicht dauerhaft benachteiligt werden, damit datenintensive Wertschöpfung hier gehalten und ausgebaut werden kann.
Anerkennung der Rolle von Rechenzentren für Wirtschaft und Gesellschaft
In der Kommunikation und Ausgestaltung des Industriestrompreises sollte die Rolle von Rechenzentren als Basisinfrastruktur für Industrie, Mittelstand und öffentliche Hand deutlich hervorgehoben werden. Rechenzentren sind keine „optionale Dienstleistung“, sondern Voraussetzung für Produktion, Lieferketten, Automatisierung, KI-Anwendungen und gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland.
