Die German Datacenter Association unterstützt die geplante Reform des Netzanschlussverfahrens, sieht bei Leistungskürzung, Zuteilung und Reservierung jedoch Änderungsbedarf im weiteren Verfahren.

GDA positioniert sich zum Netzanschlusspaket: Rechenzentren brauchen planbare Anschlussleistung

Die German Datacenter Association (GDA) unterstützt die geplante Reform des Netzanschlussverfahrens, sieht bei Leistungskürzung, Zuteilung und Reservierung jedoch Änderungsbedarf im weiteren Verfahren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 17. Juli 2026 den Referentenentwurf zur Reform des Netzanschlussverfahrens vorgelegt. Er soll das bisherige Windhundprinzip ablösen und einheitliche Regeln für Anschluss, Priorisierung, Reservierung und Transparenz schaffen. Rechenzentren werden im Entwurf ausdrücklich als systemrelevante Großverbraucher adressiert. Die GDA hat sich mit einem Positionspapier an der Anhörung beteiligt.

Die Richtung stimmt: Knappe Anschlusskapazität effizienter zu vergeben und spekulative Anmeldungen zu erschweren, liegt im Interesse der Branche. Über die Wirkung entscheidet die Ausgestaltung.

Drei Jahre bilden den Hochlauf nicht ab

Der Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber die Anschlussleistung einseitig senken dürfen, wenn sie über drei Jahre nicht vollständig abgerufen wird. Rechenzentren bauen ihre Last stufenweise auf und halten Reserven für Redundanz und Kundenwachstum vor. Eine geringere Auslastung belegt daher nicht, dass die vereinbarte Leistung entbehrlich ist.

Zentrale Forderungen der GDA

  • Hochlauf und Redundanz anerkennen: Hochlaufpläne und technisch notwendige Redundanzkonzepte schützen vor automatischer Herabsetzung.

  • Qualifizierter Dialog statt Duldungspflicht: Eine Kürzung sollte eine Anhörung, eine begründete Entscheidung und die Überprüfbarkeit durch die Bundesnetzagentur voraussetzen.

  • Zuteilung nach Projektreife: Knappe Kapazität sollte nach nachweisbarem Projektfortschritt vergeben werden, nicht über Auktionen nach kurzfristiger Zahlungsbereitschaft.

  • Reservierung verbindlich machen: Wer die vereinbarten Meilensteine erfüllt, braucht einen belastbaren Anspruch auf die reservierte Kapazität.

  • Planfeststellung ermöglichen: Rechenzentren sollten wie Elektrolyseure in § 43 EnWG aufgenommen werden, damit Anschlussleitungen rechtssicher genehmigt werden können.

Wie es weitergeht

Die Länder- und Verbändeanhörung endete am 22. Juli 2026. Der Entwurf geht nun ins Kabinett und anschließend in die Beratungen von Bundestag und Bundesrat — dort entscheidet sich, welche der offenen Punkte aufgegriffen werden. Hinzu kommt eine zweite Ebene: Zentrale Weichenstellungen liegen bei den Verfahren, die die Übertragungsnetzbetreiber entwickeln und die Bundesnetzagentur bestätigt. Die GDA begleitet beide Stränge und bringt die Sicht der Branche gegenüber BMWE, Bundestag, Bundesnetzagentur und Netzbetreibern ein.

Downloads

Positionspapier
Positionspapier der German Datacenter Association zum Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“

Kontakt der GDA

Matthias Plötzke
Managing Director

+49 173 2644 232
ploetzke(at)germandatacenters.com

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